Montag, 22. Dezember 2014

Sportgesetz Oberösterreich

Die längst fällige Änderung des Oberösterreichischen Sportgesetztes, das unter anderem die Berechtigung zum gewerblichen Führen von Canyoningtouren regelt, wurde am 6. November im Landtag beschlossen.

Für Sportarten, wie Canyoning, Sportklettern und Schneeschuhwandern, die bisher eigentlich nur von Berg- und Schiführern unterrichtet bzw. geführt werden durften, gibt es jetzt jeweils ein neues Berufsbild.

Mit dieser Gesetztesänderung, wurde ein großer Schritt zur Qualitätssicherung und somit auch der Verbesserung der Sicherheitsstandards, bei den Outdooranbietern in Oberösterreich gemacht.

Voraussetzung zum Erwerb eines Berechtigungsscheines für Canyoning ist eine positiv abgeschlossene Ausbildung zum Canyoningführer. Von Canyoningfirmen intern angebotene Ausbildung werden von den Behörden nicht anerkannt. Die in Obersterreich anerkannte Ausbildung wird vom Berführerverband organisiert und über das WIFI ausgeschrieben. Außerdem werden die Ausbildungen, die von anderen Bergführerlandesverbänden angeboten werden, auch anerkannt.

Um die Berechtigung zum Leiten von Sportkletterkursen in Kletterhallen und Klettergärten zu erlangen, ist mindestens die Ausbildung zum Sportkletterführer Breitensport erforderlich.




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